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Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2007; Stand Mai 2007) § 705 / 1

B.VII Zuchtprogramme für Gangpferderassen

B.VII.5 Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

Vorbemerkung

Die Zucht von Islandpferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

(FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben. Die

deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen

Tierzuchtrechts die von der Bændasamtök Íslands, Bændahöllin við Hagatorg, P.O. Box 7080, IS

- 127 Reykjavík, Island aufgestellten Grundsätze ein. Die Bændasamtök Íslands ist die

Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse

Islandpferd führt. Die in dieser ZVO festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame,

verbindliche Anforderungen für die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

angeschlossenen Züchtervereinigungen.

Im Sinne von § 1a Nummer 1 und Nummer 2 der Verordnung über Zuchtorganisationen werden

in dieser ZVO durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über

das Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes die Grundsätze des Zuchtbuches über den

Ursprung der Rasse des Islandpferdes für

a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die

Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9

b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die

Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

ZVO § 705a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale

ZVO § 705b Zuchtmethode

c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die

Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 11, 12, 13

d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die

Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

ZVO § 705a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale

e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die

Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9 und

Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

ZVO § 705c Unterteilung der Zuchtbücher

ZVO § 705d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die

Besonderen Bestimmungen:Zuchtprogramm für die Rasse des Islandpferdes

ZVO § 705d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

(1) Zuchtbuch für Hengste

(2) Zuchtbuch für Stuten

eingehalten.

 

§ 705a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 b) und d))

Für die Zucht des Islandpferdes in Deutschland gilt das Zuchtziel des Ursprungszuchtgebietes

(Island), in der jeweils aktuellen und in der FIZO festgehaltenen und veröffentlichten Version.

Rasse

Islandpferd

Herkunft

Island

Größe

ca. 135cm - 145 cm

Farbe

alle vorkommenden Farbvariationen; alle Abzeichen

Gebäude

Islandpferd mit einem eher eleganten Körperbau, wobei das Hauptaugenmerk auf Stärke, Beweglichkeit und auf einer guten Bemuskelung liegt. Das Exterieur soll eine optimel Gangveranlagung und eine natürliche, gute Kopf - Halshaltung ermöglichen, sowie den allgemein anerkannten Schönheitsidealen entsprechen.

Kopf

Sehr feiner Kopf. Ohren dünnwandig (dünnhäutig) und fein geschnitten, angemessen geschlossen und gut angesetzt. Großes offenes und aufmerksames Auge mit Augenumrandung. Dünne, feinbehaarte Haut. Ganaschen dünn und angemessen schmal, mit genügend breitem Kehlgang (gute Ganaschenfreiheit). Gerades Nasenbein, weite Nüstern.

Hals, Widerrist und Schultern

Langer, hoch aufgerichteter, sehr schlanker Hals, ausgezeichnete Beugung des Genicks (außergewöhnlich gute Nackenwölbung), Hals deutlich vom Körper abgesetzt, hoher, gut ausgeprägter und geformter Widerrist, Schulter schräg.

Rückenlinie und Kruppe

Außerordentlich gute Rücen -/ Oberlinie. Der Rücken ist federnd und geschmeidig (elastisch), angemessen lang und breit und gut bemuskelt. Flexible Rückenlinie bis hin zur Hinterhand. Lange, angemessen abfallende Kruppe, die gleichmäßig und gut bemuskelt ist. Lange, gut bemuskelte Oberschenkel. Sehr gut angesetzter Schweif.

Proportionen

Großartiges Gesamtbild. Die Beine lang; gleichmäßige Rippenwölbung langr, leiechter Rumpf. Der höchste Punkt am Widerrist soll etwas höher sein als der höchste Punkt der Kruppe.

Gliedmaßen (Qualität)

Trockene, sehr kräftige Sehnen, sehr deutlich vom Röhrbein abgesetzt; solide (stabile) Gelenke, gut geformte Fesseln, sehr korrekte Stellung.

Gliedmaßen (Gelenke und Stellung der Gliedmassen)

Die Vorderbeine sind absolut gerade, die Hinterbeine können leicht nach außen gestellt sein (geringfügige Kuhessigkeit kann toleriert werden). Angemessener (genügender) Abstand zwischen den Vorderbeinen und Hinterbeinen.

Hufe

Tiefe Hufe mit sehr guter Sohlenwölbung.Sehr gute Form, insgesamt sehr gleichmäßiger, sehr gute (kräftige) Hornqualität, einfarbig und bevorzugt von dunkler Farbe. Sehr gut ausgebildeter Strahl und kräftige Trachten.

Mähne und Schweif

Außerordentlich lange und dichte Mähne und Schweif, viel Schopf

Gesundheit, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit

Ein gesundes, fruchtbares, robustes und langlebiges Pferd.

Bewegungsablauf

Das generelle Ziel ist die Zucht eines vielseitigen, trittsicheren und verlässlichen Pferdes mit guten, klar getrennten Gängen, viel Temperament, einem freundlichen Charakter, und eines Pferde, das sich großartig unter dem Reiter präsentiert.

Schritt

Das Pferd schreitet ausdrucksvoll bei mittlerer Aufrichtung geschmeidig und im gleichmäßigem Takt vorwärts. Die Bewegungen sind energisch und raumgreifend; gutes Siegeln.

Trab

Sicherer Trab im Zweitakt mit raumgreifenden, hohen geschmeidigen (federnden) Bewegungen und deutlicher Sprungphase. Exzellentes Tempo.

Tölt

Taktreiner Tölt im Viertakt mit gutem Untertreten und großartiger, hochweiter Vorhandaktion. Sehr geschmeidige, federnde Bewegungen, hervorragendes starkes Tempo.

 

Langsamer Tölt: Klarer Viertakt mit gutem Untertreten der Hinterhand, großartige; hochweite Vorhandaktion, sehr geschmeidige, federnde Bewegungen.

Pass

Sicherer, imposanter (großartiger) Pass, guter Takt, Exzellentes Tempo

Galopp

Taktklarer, aufwärts gesprungener Galopp. Das Pferd dehnt sich in weiten runden Sprüngen, Exzellentes Tempo.

 

Langsamer Galopp: Geschmeidiger Galopp im Dreitakt mit guter Sprungphase: imposanter, leichtfüßiger und aufwärts gesprungener Galopp.

Besondere Merkmale

Form unter dem Reiter: Elegantes Pferd mit starker Ausstrahlung. Das Pferd trägt sich selbst, ist elastisch im Genick, leicht in der Hand und die Nasenlinie befindet sich in der Senkrechten (im Lot). Es hat leichte, hochweite, federnde und harmonische Bewegungen mit sehr viel Ausdruck und prefekt getragenem Schweif.

Temperament und Charakter

Das Pferd soll sehr temperamentvoll, fröhlich und mutig, aber gleichzeitig auerordenltich leichttrittig und stets darum bemüht sein, dem Reiter zu gefallen.

 

Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches aus FIZO

BREEEDING GOALS - THE IDEAL HORSE

(translated from the Icelandic as published by Bændasamtök Íslands year 2002)

GENERAL BREEDING GOALS

HEALT; FERTILITY; LONGEVITY

The official breeding goal is to breed a healthy, fertile and durable horse – a robust Icelandic horse.

COLOURS

The official breeding goal is to preserve all possible varieties of coat colours within the breed.

SIZE

The official breeding goal gives room for substantial variation in size. A preferred range in height

is 135 cm to 145 cm when measured with a stick.

SPECIFIC BREEDING GOALS

CONFORMATION IN GENERAL

The general aim is to breed light-bodied Icelandic horses with an emphasis on strength, flexibility

and a muscular body. The conformation should facilitate exceptional gaits, a naturally good head

carriage and also take into consideration other aspects that are generally accepted as

aesthetically pleasing.

CONFORMATION IN DETAIL

Head:

A very beautiful, fine head. Fine, thin ears, well set and not too open. A large, open and alert eye

with good bone structure around it. Fine skin and hair. Light jaws with a good gap between them.

The nose profile straight and nostrils flared. A proud head.

Neck, withers & shoulders:

A long, high-set, very fine neck, well-flexed at the poll, the neck is clearly separated from the

body, high, prominent and well-shaped withers, shoulders long and sloping.

Back and hindquarters:

A superb back/top line. The back is supple and flexible, average length, broad and well muscled.

Along the spine the back is supple all the way back to the hindquarters. The hindquarters are

very well-made, long, adequately sloping, equally muscled on each side and only slightly

narrowing towards the tail. The thighs are long and well muscled. The tail is extremely well set.

Proportions:

The horse should be full of splendour and presence. The legs should be long and the body light

and cylindrical in shape with front, middle and hind sections approximately equal. The highest

point at the withers should be higher than the highest point of the croup.

Legs (quality):

Firm, very strong tendons and good separation between the tendons and the bone, solid joints

and flexible, strong pasterns. Very good when viewed from the side.

Legs (joints):

Extremely correct: the front legs absolutely straight with adequate space between them and

between the hind legs. Hind legs may turn out slightly.

Hooves:

Very deep hooves with concave soles, well shaped, round and good looking, strong walls and

soles, one colour and preferably dark. Large frog and strong heels.

Mane and tail:

Extremely long and thick mane and tail with lots of forelock.

RIDDEN ABILITIES IN GENERAL

The general aim is to breed a versatile, sure-footed and safe horse with good, clear gaits and an

excellent temperament. A horse that is beautiful when ridden – a true Icelandic “gæðingur.”

RIDDEN ABILITIES/GAITS IN DETAIL

Tölt:

Even 4-beat rhythm with long strides in front and behind, lots of lift and action of the front legs,

movements extremely flexible and supple, excellent speed.

Slow Tölt:

Even 4-beat Tölt with long strides in front and behind, elegant action and movement of the front

legs, movements extremely flexible and supple.

Trot:

Confident 2-beat trot, movements high and supple, long strides and suspension. Excellent

speed.

Pace:

Confident, impressive pace, good 2-beat lateral gait with good suspension and excellent speed.

Canter & gallop:

Good beat. An attractive gallop: the horse is well off the forehand yet stretches out in nice round,

powerful movements with good suspension. Excellent speed.

Slow canter:

Effortless, yet impressive, supple, 3-beat canter with good suspension; the horse is well off the

forehand.

Spirit:

The horse should be very willing, brave, happy, cheerful, confident and offer its best with very

little encouragement. The horse tries to please the rider, is sensible, easy to ride and handle.

General impression (Form under rider):

The horse is very impressive and elegant to look at, with energetic, attractive movements and

has a lot of charm: The horse carries itself well, is flexed at the poll, on the bit, and off the forehand. The leg movements are light, high and supple with good coordination and energy. The front legs are

lifted high and the horse covers the ground well in great style, its tail carried high.

Walk:

The horse is impressive and walks forward enthusiastically, with an even beat and a supple

body. The head is carried at medium height and the horse moves with long, energetic strides,

tracking up well.

 

§ 705b Zuchtmethode

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 1 und 2 b))

Das Zuchtbuch des Islandpferdes ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.

Reinzucht liegt vor, wenn sowohl die Vaterlinie als auch die Mutterlinie unmittelbar und lückenlos

bis in das Mutterland Island zurückverfolgt werden können. Dieses ist insbesondere immer dann

gewährleistet, wenn das Pferd mit einer FEIF-ID-Nummer in der internationalen Zuchtdatenbank

WorldFengur eingetragen ist.

 

§ 705c Unterteilung der Zuchtbücher

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 e))

Die nachfolgenden Kriterien für die Einteilung der Zuchtbücher stellen Mindestanforderungen

dar.

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte

* das Hengstbuch I - Prämienbuch,

* das Hengstbuch I und

* das Hengstbuch II.

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte

* das Stutbuch I - Prämienbuch,

*das Stutbuch I und

* das Stutbuch II.

 

§ 705d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 e) und f))

(1) Zuchtbuch für Hengste

Eintragungsmerkmale:

1. Identität, Reinrassigkeit, (alle Hengstbücher).

2. Interieur/Typ Exterieur, Gang gemäß IPO, Teil C, Jungpferdebeurteilung (Hengstbuch I)

3. Exterieur, Reiteigenschaften gemäß IPO, Teil C Materialprüfung für gerittene Pferde

(Hengstbuch I) bzw. FIZO oder vergleichbare Prüfungen gemäß §4 (4) Tierzuchtgesetz.

(1.1) Hengstbuch I - Prämienbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 6. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter

und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder

einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen

sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einem der Hauptabteilung

entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

* die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung vorgestellt werden,

* die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen

an Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen,

* die eine Materialprüfung für gerittene Pferde mit einer Mindestnote von 8,0 abgelegt

haben.

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I - Prämienbuch einer tierzuchtrechtlich

anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich

anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen.

(1.2) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter

und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einem

der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind

und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einem der Hauptabteilung entsprechenden

Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

* die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung vorgestellt werden, * die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen

an Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen,

* die entweder eine zum Zeitpunkt der Körung nicht länger als 12 Monate zurückliegende

Materialprüfung für zwei- bis vierjährige Jungpferde nach IPO, Teil C mit der Gesamtnote

7,8 oder besser abgelegt haben, und die dann spätestens 6jährig eine Materialprüfung

für gerittene Pferde mit der Gesamtnote von 7,5 oder besser abgelegt haben,

oder

die eine Materialprüfung für gerittene Pferde mit der Gesamtnote von 7,5 oder besser

abgelegt haben.

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigung

ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen

zu übernehmen.

(1.3) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen, aber nicht

die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung

identifiziert worden sind sowie im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8)

ZVO die Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, jedoch nicht in

Hengstbuch I eingetragen werden können.

In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen

werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin

vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu

können.

 

(2) Zuchtbuch für Stuten

Eintragungsmerkmale:

1. Identität, Reinrassigkeit, (alle Stutbücher).

2. Interieur/Typ Exterieur, Gang gemäß IPO, Teil C, Jungpferdebeurteilung (Stutbuch I)

3. und/oder Exterieur, Reiteigenschaften gemäß IPO, Teil C Materialprüfung für gerittene

Pferde (Stutbuch I) oder vergleichbare Prüfungen gemäß §4 (4) Tierzuchtgesetz.

(2.1) Stutbuch I - Prämienbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens fünfjährig sind,

* deren Mütter und Väter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

* die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung vorgestellt werden,

die eine Materialprüfung für gerittene Pferde mit der Mindestnote von 7,5 abgelegt haben.

(2.2) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

* deren Mütter und Väter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

* die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung vorgestellt werden,

* die in einer Materialprüfung gemäß Kriterien der Jungpferdebeurteilung IPO, Teil C

mindestens die Endnote 7,5 erreicht haben,

oder

durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten in Anlehnung an die Vorgaben der IPO

gemäß Kriterien der Jungpferdebeurteilung IPO, Teil C mit mindestens einer Endnote von

7,5 beurteilt worden sind,

oder

die eine Materialprüfung für gerittene Pferde gemäß IPO, Teil C bzw. FIZO abgelegt

haben.

Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN - Mitgliedszüchtervereinigung

ist von den anderen tierzuchtrechtlich

anerkannten FN - Mitgliedszüchtervereinigungen

zu übernehmen.

(2.3) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

* deren Väter in die Hauptabteilung einer Züchtervereinigung oder in ein der Hauptabteilung

entsprechenden Zuchtbuch eingetragen sind,

* deren Mütter im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind.

 

§ 705e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen

Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen

sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt.

 

§ 705f Materialprüfungen für Islandpferde

(1) Materialprüfung für Jungpferde gemäß IPO, Teil C

(1.1) Veranstalter

Züchtervereinigung oder von der Züchtervereinigung beauftragte Stellen oder IPZV.

(1.2) Richter:

Stuten: Mindestens ein IPZV-Materialrichter

Hengste: Zwei IPZV-Materialrichter

(1.3) Platzvoraussetzungen

Mindestgröße 10 x 40m, eingezäunt, mit gleichmäßig durchgehendem Bodenbelag

(1.4) Zulassungsbedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle zwei- bis vierjährigen Islandpferdehengste und einjährige und

ältere Islandpferdestuten.

(1.5) Für die Eintragung in Hengst-/Stutbuch werden folgende Merkmale bewertet:

Merkmale

Gewichtung

Interieur/Typ

Ausdruck, Ausstrahlung, Nerv, Rassetyp, Familientyp, Geschlechtstyp, Energie, Leistungsbereitschaft, Temperament, Reaktionsvermögen, Freude am Laufen, Verhalten, Charakter

0,3

Exterieur

Harmonie, Proportionen, Funktionalität, Gebäudemängel, die die Bewegungsmöglichkeiten oder die Brauchbarkeit stören oder einschränken

0,2

Gang

Gangveranlagung, Takt, Bewegung, Haltung in den Gangarten:

- Schritt

- Trab

- Tölt

- Pass

- Galopp

0,5

Gesamt

 

1,0

 

(1.6) Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Schlüssel

6,0 - 6,9 = grob fehlerhaft

7,0 - 7,4 = unterdurchschnittlich

7,5 = durchschnittlich

7,6 - 7,7 = befriedigend

7,8 - 7,9 = voll befriedigend bis gut

8,0 - 8,2 = gut bis sehr gut

8,3 - 8,5 = ausgezeichnet

 

(2) Materialprüfung für gerittene Pferde gemäß IPO, Teil C und FIZO

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports auf

Islandpferden durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes

und können als Feld- bzw. Turniersportprüfung durchgeführt werden.

(2.1) Dauer

Die Prüfung dauert mindestens einen Tag.

(2.2) Ort

Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsorte

(2.3) Zulassungsbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle gerittenen Islandpferde

(2.4) Leistungstest

Der Leistungstest erfolgt nach IPO, Teil C bzw. nach FIZO in der jeweils gültigen Fassung.

Bewertung der Pferde im Leistungstest von der Richtergruppe in folgenden Merkmalen:

1. Exterieur

- Kopf

- Hals, Widerrist und Schulter

- Rückenlinie und Kruppe

- Proportionen

- Gliedmaßen (Qualität)

- Gliedmaßen (Gelenke)

- Hufe

- Mähne und Schweif

2. Reiteigenschaften

- Tölt

- Trab

- Rennpass

- Galopp

- Charakter und Temperament

- Form unter dem Reiter

- Schritt

(2.5) Beurteilungsrichtlinien

Die Bewertung der Merkmale erfolgt gemäß der Vorgaben der FIZO (Beurteilungsskala in der

Einzelbewertung von Zuchtpferden). Der folgende Schlüssel gibt einen allgemeinen Rahmen

zur Bewertung der Merkmale vor:

5 = Nichterfüllung

5,0 – 6,5 = grob fehlerhaft

7,0 = unterdurchschnittlich

7,5 = durchschnittlich

8,0 = befriedigend

8,5 = gut

9,0 = sehr gut

9,5 = ausgezeichnet

10,0 = in jeder Hinsicht hervorragend

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die

Verbesserung der Reiteigenschaften der Populationen.

(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung gemäß Vorgabe der Regeln der FIZO

zu einer Gesamtnote zusammengezogen:

 

Merkmale

Gewichtsfaktor

 

Exterieur

 

 

Kopf

3,0

 

Hals, Widerrist und Schulter

10,0

 

Rückenlinie, Kruppe

3,0

 

Proportionen

7,5

 

Gliedmaßen (Qualität)

6,0

 

Gliedmaßen (Gelenke)

3,0

 

Hufe

6,0

 

Mähne und Schweif

1,5

 

Reiteigenschaften

 

 

Tölt

 

 

Trab

 

 

Rennpass

 

 

Galopp

 

 

Charakter und Temperament

 

 

Form unter dem Reiter

 

 

Schritt

 

 

Gewichtung

40,0

60,0

Gesamtnote Exterieur x 0,4 + Reiteigenschaften x 0,6

 

 

 

(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse

Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse

der einzelnen Pferde. Der Besitzer jedes Pferdes erhält ein Zeugnis über das erzielte

Endergebnis des Pferdes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die

Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der

Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen.

(2.8) Wiederholung einer Prüfung

Die Prüfung kann gemäß IPO und FIZO wiederholt werden. Im Falle einer Verbesserung gilt

das Ergebnis der wiederholten Prüfung.

 

§ 705h Weitere Bestimmungen zum Islandpferd

(1) Prämierungen

(1.1) Elitebuch für Hengste und Stuten

Elitebuch der Zuchtverbände für Hengste und Stuten auf Basis von Nachkommenerfolgen

(gemäß IPZV Nachzuchtregister):

- Elitebuch für Stuten: mind. 2 Nachkommen mit Mindest-Gesamtnote 8,0 in einer

Materialprüfung für gerittene Pferde nach IPO oder vergleichbaren Prüfungen gemäß §7 (4)

Tierzuchtgesetz.

- Elitebuch für Hengste: mind. 8 Nachkommen mit Mindest-Gesamtnote 8,0 in einer Materialprüfung für gerittene Pferde nach IPO oder vergleichbaren Prüfungen gemäß §7 (4) Tierzuchtgesetz.

(2)Sommerekzem

Anlässlich Veranstaltungen des Zuchtverbandes festgestellter Verdacht auf Sommerekzem wird vom zuständigen Zuchtverband intern vermerkt.

(3) Prefix-/Suffixregelung für Ponys und Kleinpferde

Als Prefix-/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf

ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet

werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.

Eine Regelung über Suffixe wird zwischen FN Geschäftsstelle und IPZV erarbeitet.